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    UNSERE FAQS LESEN


    SERVICE UND WARTUNG

    F: Was muss ich tun, um Service-, Wartungs- und Garantieleistungen für mein Fahrzeug in Anspruch zu nehmen?


    A: Sie können sich in Bezug auf sämtliche Service-, Wartungs- und Garantieanforderungen an Ihre örtliche autorisierte INFINITI-Werkstatt wenden.

     

    F: An wen kann ich mich wenden, wenn ich technische Bedenken oder Probleme mit meinem INFINITI habe?

    A: Sie können sich weiterhin an Ihre autorisierte INFINITI-Werkstatt wenden.

     

    F: Wohin kann ich gehen, wenn ich Ersatzteile für meinen INFINITI benötige?


    A: INFINITI-Originalteile können natürlich bei ihrer örtlichen autorisierten INFINITI-Werkstatt beschafft und gekauft werden.

    STREICHUNG VON INFINITIS CONNECTED SERVICES

    F: Welche Leistungen der Connected Services sind betroffen?

    A:
     Seit 2018 haben wir 10 kostenlose Dienste für die Modelle Q30, QX30, Q50 und Q60 angeboten. Aufgrund veränderter Technologien und Vorschriften können wir folgende Leistungen leider nicht weiter erbringen:

    • INFINITI Assistance anrufen
    • Fahrzeugdiagnose
    • MIL ON Benachrichtigungsdienst
    • Wartungsmeldungen
    • InTouch-Tracking (mit Fahrzeugsperre)
    • Diebstahl- und Einbruchmeldung
    • Fernsteuerung von Hupe und Licht
    • Fernsteuerung von Ver- und Entriegelung der Türen
    • Kalender
    • E-Mail-Synchronisierung.

    F: Ist mein aktuelles Infotainment-System hiervon betroffen?

    A:
     Sie können versichert sein, dass wir keine Änderungen an anderen Diensten und allgemeinem Infotainment vornehmen. Dies umfasst:

    • Navigation
    • Serviceinformationen
    • Bluetooth
    • Wartungsmeldung für den Entfernungsmesser
    • Schlüsselloser Zugang

    F: Muss ich etwas tun?

    A:
     Die Aktualisierung wird automatisch durchgeführt und Sie müssen nichts tun.

    FINANZIERUNG EINES INFINITI

    F: Wie wirkt sich dies auf meine Finanzierungsvereinbarung für meinen INFINITI aus?


    A: Wenn Sie Ihre Finanzierungsvereinbarung mit RCI abgeschlossen haben, besteht eine vertragliche Verpflichtung zwischen der „Finanzierungsinstitution“ und Ihnen, dem „Endkunden“. Somit ändert sich nichts an Ihrer Vereinbarung. Dies gilt auch für die meisten anderen Finanzierungsinstitutionen.

    • WENDEN SIE SICH AN IHRE AUTORISIERTE INFINITI-WERKSTATT

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